Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beziehungen zwischen Kunden und der iWay AG, Badenerstrasse
569, 8048 Zürich (nachfolgend: „iWay“). Sie gelten für Dienstleistungen und Produkte – kostenpflichtige
oder unentgeltliche, soweit sie als anwendbar erklärt werden und keine abweichende schriftliche Regelung
getroffen wird.
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Leistungen der iWay
2.1 Angebote und deren Gültigkeit
iWay bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Internet, Netzwerke und Telekommunikation an und stellt
ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden
Ressourcen bereit. iWay behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen
anzupassen. iWay behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen und
die Angebotsbedingungen anzupassen. Erhöht iWay Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung
des Kunden führen oder ändert iWay eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil
des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen
Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen
von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen
nicht zur Kündigung. Senkt iWay die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung
gewährte Rabatte anpassen.
2.2 Unterbrüche und Störungen
iWay bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung
für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen geben.
Soweit möglich informiert iWay rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen,
für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
2.3 Kooperationspartner
Zur Vertragserfüllung kann iWay Drittanbieter und/oder Unterlieferanten hinzuziehen.
2.4 Infrastruktur und Dienste
Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der iWay Infrastruktur oder auf
die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. iWay ist jederzeit berechtigt, mit angemessener
Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
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Vertragsbeginn / Dauer / Kündigung
3.1 Vertragsabschluss
Die Registrierung bei iWay erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen.
Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit iWay gleichzeitig die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen von iWay und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben.
Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen in den einzelnen Bestellformularen
oder spezifischen Vertragsdokumenten.
3.2 Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin werden grundsätzlich im Einzelvertrag
oder auf den Bestellformularen so geregelt, dass sie für den Kunden ersichtlich sind. Wurden keine
anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
- Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden
Verrechnungsperiode gekündigt werden.
- Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei iWay eingetroffen sein.
3.3 Aufwände ausserhalb der Vertragslaufzeit
Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der iWay sämtliche
in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
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Haftung
4.1 Haftung
Für Schäden, die im Zusammenhang mit unseren Diensten entstehen, haften wir nur bei absichtlicher oder
grobfahr- lässiger Vertragsverletzung unsererseits. Die Haftung von iWay für Folgeschäden, entgangenen
Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall
ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer
Dienstleistungen.
4.2 Haftungsausschluss
iWay haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz
oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall
und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
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Pflichten und Rechte des Kunden
5.1 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei
Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur
mit schriftlicher Zustimmung von iWay für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten
eingesetzt werden.Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von iWay bezogenen
Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich:
– Unlautere Massenwerbung (Spam)
– Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
– Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
– Eindringen und Eindringversuche in fremde Systeme (Hacking)
– Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder deren Daten
– Betrügerische Angriffe (Phishing)
– Schädigung oder Gefährdung der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche
Software
– Übermitteln oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte.
Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, iWay Auskunft
über die Nutzung zu erteilen.
5.2 Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den
er von iWay übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.
5.3 Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich.
Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der von iWay bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten
Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse
bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von iWay bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen
zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.
5.4 Passwörter und Zugangscodes
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und
niemandem zugänglich zu machen.
5.5 Hard- und Software von Kunden
Der Kunde ist für seine eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration)
selber verantwortlich. iWay kann keine Garantie übernehmen, dass der Internet-Zugang auf allen Endgeräten
einwandfrei funktioniert. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich
machen und die Störung nicht anders behoben werden kann, ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage
auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist iWay berechtigt,
den Anschluss zu deaktivieren.
5.6 Geräte im Eigentum der iWay
Stellt iWay ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer
im Eigentum von iWay. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist
ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet,
iWay unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum
von iWay hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät
unbeschädigt und innerhalb der von iWay gesetzten Frist an iWay zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nach, behält iWay sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung
zu stellen.
5.7 Sicherer Betrieb / Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend
dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung
von rechtswidrigen oder sonstwie schädlichen Inhalten (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische
Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche
Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät
des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von iWay oder Dritten oder verwendet
der Kunde nicht zugelassene Geräte, kann iWay ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung
einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
5.8 Fernwartung
iWay ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen
über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen
und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder
zu löschen.
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Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen durch iWay gemanagter Dienste
6.1 Allgemeine Regelung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software,
Produkten und Leistungen hinsichtlich der von iWay gemanagten Dienste: Dem Kunden wird ein nicht
ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie
Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen
zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen
enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.2 Abweichende Regelungen
Wird abweichend von Ziff. 6.1 hiervor vereinbart, dass Nutzungsrechte für Software auf Dritte übertragen
werden können, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke
tragen.
6.3 Verletzungen von Schutzrechten
Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet,
iWay innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige
Zustimmung von iWay keine Prozesshandlungen vornehmen und iWay auf Verlangen die Verteidigung gegen
derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
6.4 Besondere Massnahmen
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung
untersagt ist oder wenn nach Auffassung von iWay eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten
droht, so hat iWay das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
– den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt
– dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertrags-gegenstand weiter zu nutzen
– den Vertragsgegenstand durch einen Vertrags-gegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt
und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand
gleichwertig ist
– den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen
Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
6.4.1 Ausschlussklausel
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung
auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden
geändert oder zusammen mit nicht von iWay gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
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Störungsbehebung
7.1 Technischer Support
iWay stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation
der angebotenen Dienstleistungen einen Support via Telefon resp. E-Mail zur Verfügung. Die Kosten
und Betriebszeiten dieses Service werden auf der entsprechenden Plattform publiziert und können bei
iWay während der üblichen Bürozeiten angefragt werden. Kosten für Support durch Dritte werden von
iWay nicht übernommen.
7.2 Störungsbehebung
iWay behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener
Frist. iWay ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten,
Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.
Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die aufgrund der von iWay auf sein Begehren hin
durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren
Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
7.3 Vorsätzliches Hacking
Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Benutzer eines Internetzuganges von iWay vorliegen,
behält sich iWay das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren
wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von iWay ausgeschlossen.
iWay behält sich weiter vor, allfällige zivil- und/oder strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden
Benutzer einzuleiten.
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Datenschutz
8.1 Umgang mit Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich iWay an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und
Datenschutzrecht. iWay erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen,
für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität,
für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Die iWay darf Daten für Marketingzwecke bearbeiten, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und
Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Der Kunde kann die Verwendung
seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
8.2 Bonitätsprüfung und Inkasso
Der Kunde willigt ein, dass iWay im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte
über ihn einholen kann. Die iWay ist zudem berechtigt die Kundendaten zu Inkassozwecken an Dritte
weiterzugeben.
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Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
9.1 Abrechnung und Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Die Rechnungsstellung
erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste). Die iWay erstellt
die Rechnungen aufgrund ihrer Aufzeichnungen.
9.2 Zahlungsfristen
Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit iWay. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich
der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug. iWay kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung
bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens
treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten,
die iWay durch den Zahlungsverzug entstehen. Die iWay kann einen Verzugszins von 5% und eine Mahngebühr
von CHF 20.- pro Mahnung verrechnen. Für die Wiederaufschaltung kann eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 50.- erhoben werden.
9.3 Überzahlung
Zu viel bezahlte Beträge werden auf Verlangen des Kunden zurückvergütet. Die iWay kann eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 20.- erheben. Ohne ausdrückliches Verlangen auf Rückzahlung, ist iWay berechtigt, zu viel
bezahlte Beträge zurückzubehalten und dem Kunden als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen.
Der Kunden hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.
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Aenderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
10.1 Anpassungen
iWay behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. iWay informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig
über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten
der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit iWay ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im
Internet unter www.iway.ch/agb publiziert.
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Teilnichtigkeit
11.1 Gültigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig
erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und
behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige/n Bestimmung/en ist/sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige,
rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
11.2 Massgebliche Version
Bei Widersprüchen bei unterschiedlichen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.